Das Wulffsche Haus Recklinghausen

Artikel 25 (Recht auf Wohlfahrt)

  1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.

  2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.


Das Wulffsche Haus entstand 1780 im Stil des Spätbarock. In den achtziger Jahren wurde das denkmalgeschützte Haus renoviert und erstrahlt auch jetzt wieder im neuen Glanz in der attraktiven Altstadt.