Jugendsinfonieorchester Recklinghausen


Artikel 24 (Recht auf Erholung und Freizeit)

Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.

 


Das Jugendsinfonierorchester organisiert verschiedene Kooperationsprojekte, Reisen und Ausstellungen. Die musikalische Leitung wird von Manfred Hof übernommen.